Pharmazentralnummern

Das Leitsystem der Arzneimittellogistik

In Österreich sind defacto alle industriell gefertigten und im Handel befindlichen Arzneimittel - ausgenommen sind derzeit noch die Ärztemuster - mit einer EAN-Kodierung auf Grundlage einer Pharmazentralnummer versehen. 

Der Sinn der EAN-Kodierung ist es, den nachgelagerten Handelsstufen vom Großhändler bis zur Apotheke eine elektronische Datenerfassung zu ermöglichen. Die ausgewählte Kodierung ist darüber hinaus auch  Basis für Verrechnungen und statistische Auswertungen des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger.

Da bereits alle Apotheken am Verkaufspult mit elektronischen Erfassungs- und Abrechnungssystemen ausgestattet sind und auch der Hauptverband eine Kodierung zur Abrechnung benötigt, bedeutet das Fehlen einer Kodierung bei der Einführung eines neuen Produktes erhebliche Mehrarbeit durch die notwendige Direktbelieferung der Apotheke und dem nachfolgend verursachten Mehraufwand bei der Abrechnung. Pharmazentralnummern sind daher ein zentrales Instrument der Logistik im Arzneimittelhandel geworden.

Das bestehende Nummerierungssystem von Arzneimitteln im Warenverzeichnis wurde in Form einer Pharmazentralnummer („PZN“) in die EAN-Kodierung (PZN-EAN-Code) übernommen. Abweichend vom normalen EAN-Code seitens GS1 Austria enthält der EAN-Code für Arzneimittel (PZN-EAN-Code) keine Kennzeichnung des Betriebes durch eine Betriebsnummer, da anstelle einer fünfstelligen Artikelnummer die sechsstellige PZN eingefügt wird. Bei Übertragungen auf andere Firmen kann daher der Code unverändert bleiben und es führt zu keinem Umbruch bei Bestellungen.

ARGE Pharma

In Österreich werden alle Pharmazentralnummern bzw. alle EAN-Codes für zugelassene Arzneimittel von der Arbeitsgemeinschaft Pharma mit Sitz im Fachverband der Chemischen Industrie Österreichs vergeben.

Rechtliche Grundlage für die EAN-Kodierung von Arzneimitteln ist eine Vereinbarung zwischen der Pharmawirtschaft, repräsentiert durch die „ARGE Pharma“ mit Sitz im Fachverband der chemischen Industrie einerseits, GS1 Austria und der Herba Chemosan andererseits, als Inhaber der Rechte an der Pharmazentralnummer.

Die Kodierung von Arzneimitteln folgt sehr einfachen Regeln. Im Downloadbereich finden Sie die wesentlichsten Regeln zusammengefasst sowie die neuen Codierregeln für Österreich in deutscher und englischer Fassung.